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   BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 48/00   

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https://dejure.org/2001,2734
BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 48/00 (https://dejure.org/2001,2734)
BAG, Entscheidung vom 19.06.2001 - 1 ABR 48/00 (https://dejure.org/2001,2734)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 2001 - 1 ABR 48/00 (https://dejure.org/2001,2734)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ArbGG § 83 a; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3; ; BetrVG § 76; ; BetrVG § 87; ; ArbZG § 6 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs - Erledigung der Hauptsache

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 83 a; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3; BetrVG §§ 76, 87; ArbZG § 6 Abs. 5
    Anfechtung eines Einigungsstellenbeschlusses im Beschlussverfahren - Erledigung der Hauptsache infolge Betriebsstillegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 756
  • BB 2001, 2380
  • BB 2001, 2653
  • DB 2001, 2659
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 48/00
    Erklärt der Antragsteller des Beschlußverfahrens - wie hier der Betriebsrat - das Verfahren für erledigt und stimmen dem die übrigen Beteiligten - hier die Arbeitgeberin - nicht zu, hat das Gericht lediglich zu prüfen, ob ein erledigendes Ereignis eingetreten ist oder nicht (BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - BAGE 65, 105).

    Darauf, ob der Antrag von Anfang an zulässig und begründet war, kommt es nicht an (BAG 27. August 1996 - 3 ABR 21/95 - AP ArbGG 1979 § 83 a Nr. 4 = EzA ArbGG 1979 § 83 a Nr. 4; 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - aaO).

    Ein solches Ereignis ist gegeben, wenn nach der Rechtshängigkeit des Antrags tatsächliche Umstände eingetreten sind, auf Grund derer der Antrag jedenfalls jetzt als unbegründet oder unzulässig abgewiesen werden müßte (BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - aaO).

    Damit sind Umstände eingetreten, auf Grund derer die Anträge des Betriebsrats jedenfalls jetzt abgewiesen werden müßten (BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - aaO).

  • BAG, 27.08.1996 - 3 ABR 21/95

    Einseitige Erledigungserklärung in der Rechtsbeschwerdeinstanz des

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 48/00
    Darauf, ob der Antrag von Anfang an zulässig und begründet war, kommt es nicht an (BAG 27. August 1996 - 3 ABR 21/95 - AP ArbGG 1979 § 83 a Nr. 4 = EzA ArbGG 1979 § 83 a Nr. 4; 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - aaO).

    Voraussetzung für die Einstellung des Verfahrens ist zunächst eine wirksame Erledigungserklärung in der Rechtsmittelinstanz (BAG 27. August 1996 - 3 ABR 21/95 - aaO).

  • BAG, 28.06.1994 - 1 ABR 59/93

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei befristeter Einstellung

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 48/00
    Da die Rechtsbeschwerde zulässig und das Verfahren damit wirksam in die Rechtsbeschwerdeinstanz gelangt ist (BAG 28. Juni 1994 - 1 ABR 59/93 - BAGE 77, 165), konnte die Erledigungserklärung in der Rechtsbeschwerdeinstanz erfolgen.
  • LAG Hessen, 06.07.2000 - 5 TaBV 7/00

    Wirksamkeit der Beschlußfassung einer Einigungszelle zur Regelung eines

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 48/00
    Es wird festgestellt, daß der Beschluß des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Juli 2000 - 5 TaBV 7/00 - und der Beschluß des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 7. Dezember 1999 - 8 BV 24/99 - wirkungslos sind.
  • BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 79/16

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - verfahrensrechtliche Folgen des Ablaufs der

    Die Einstellung des Verfahrens in der Rechtsbeschwerdeinstanz aufgrund einseitiger Erledigungserklärung setzt voraus, dass die Rechtsbeschwerde zulässig ist (vgl. BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 48/00 - zu B I 2 der Gründe; 28. Juni 1994 - 1 ABR 59/93 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 77, 165) .
  • BAG, 30.10.2001 - 1 ABR 8/01

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - Verlängerung der Arbeitszeit ohne

    Liegt ein erledigendes Ereignis vor, ist das Verfahren einzustellen, unabhängig davon, ob der Antrag von Anfang an zulässig und begründet war (BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 48/00 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 14.08.2001 - 1 ABR 52/00

    Erledigung im Beschlußverfahren; Restmandat des Betriebsrats

    Erledigendes Ereignis können alle während des Verfahrens eingetretenen Umstände sein, die dazu führen, daß der Antrag nunmehr unzulässig oder unbegründet geworden ist und zwar unabhängig davon, ob er von Anfang an zulässig oder begründet war (BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - BAGE 65, 105; zuletzt BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 48/00 - zVv.).
  • LAG Hessen, 04.12.2007 - 4 TaBV 112/07

    Erledigung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Ohne Bedeutung ist, ob er ursprünglich zulässig und begründet war, da keine Kostenentscheidung zu treffen und es nicht Aufgabe der Arbeitsgerichte ist, einem Beteiligten im Sinne eines Rechtsgutachtens zu bestätigen, dass er vor dem Eintritt des erledigenden Ereignisses im Recht war (ständige Rechtsprechung, etwa BAG 23. Juni 1993 - 2 ABR 58/92 - AP ArbGG 1979 § 83 a Nr. 2, zu B II 4; 10. Februar 1999 - 10 ABR 42/98 - AP ArbGG 1979 § 83 a Nr. 5, zu II 2; 19. Juni 2001 - 1 ABR 48/00 - AP ArbGG 1979 § 83 a Nr. 8, zu B I 1, 3; 16. November 2004 - 1 ABR 48/03 - BAGE 112/329, zu B III 3) .

    Ist ein erledigendes Ereignis in diesem Sinne eingetreten, ist das Verfahren auch nach einer streitigen Erledigungserklärung des Antragstellers einzustellen (BAG 27. August 1986 - 3 ABR 21/95 - AP ArbGG § 83 a Nr. 4, zu II 1 b; 10. Februar 1999 a. a. O., zu II 2; 19. Juni 2001 a. a. O., zu B I 1; GK-ArbGG-Dörner Stand Oktober 2007 § 83 a Rn 30, mit zahlreichen weiteren Nachweisen) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.04.2013 - 4 TaBV 2094/12

    Einstellung von Leiharbeitern auf Dauerarbeitsplätze - Zustimmungsverweigerung

    Tut sie dies - was auch im Rechtsbeschwerdeverfahren möglich ist ( BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 48/00 - AP Nr. 8 zu § 83a ArbGG 1979 = EzA § 83a ArbGG 1979 Nr. 7; BAG 27. August 1996 - 3 ABR 21/95 - AP Nr. 4 zu § 83a ArbGG 1979 = EzA § 83a ArbGG 1979 Nr. 4 ) -, ist das Verfahren aufgrund der Erledigung entsprechend § 83a Abs. 2 ArbGG auch dann einzustellen, wenn der Betriebsrat seinerseits keine Erledigungserklärung abgibt ( BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 48/00 - AP Nr. 8 zu § 83a ArbGG 1979 = EzA § 83a ArbGG 1979 Nr. 7; BAG 27. August 1996 - 3 ABR 21/95 - AP Nr. 4 zu § 83a ArbGG 1979 = EzA § 83a ArbGG 1979 Nr. 4; GK-ArbGG/Dörner § 83a Rn. 30).
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 18 LP 3/21

    Arbeitszeit; Beschwerde; Corona; Kostenübernahme; Mitbestimmung; Personalrat;

    Insoweit ist der diesen Antrag ablehnende Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover - 17. Kammer (Fachkammer für Landespersonalvertretungssachen) - vom 16. Juli 2021 gemäß § 83 Abs. 2 NPersVG in Verbindung mit §§ 87 Abs. 2 Satz 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 525 Satz 1 ZPO entsprechend § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO klarstellend für unwirksam zu erklären (vgl. BAG, Beschl. v. 19.6.2001 - 1 ABR 48/00 -, juris Rn. 21; Bayerischer VGH, Beschl. v. 16.8.2006 - 17 P 05.2708 -, juris Rn. 3).
  • LAG München, 29.10.2014 - 11 TaBV 109/13

    Beschlussverfahren, Betriebsrat, Verfahrenseinstellung, Rechtsbeschwerde

    Dies ist analog § 269 Abs. 4 ZPO auf Antrag festzustellen (vgl. BAG, Beschluss vom 19.06.2001 - 1 ABR 48/00).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2019 - 18 LP 5/18

    Ausschluss aus dem Personalrat; Einstellung nach übereinstimmender

    Der mit der Beschwerde angefochtene Beschluss der Fachkammer des Verwaltungsgerichts Göttingen ist gemäß § 83 Abs. 2 NPersVG in Verbindung mit §§ 87 Abs. 2 Satz 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 525 Satz 1 ZPO entsprechend § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO klarstellend für unwirksam zu erklären (vgl. BAG, Beschl. v. 19.6.2001 - 1 ABR 48/00 -, juris Rn. 21; Bayerischer VGH, Beschl. v. 16.8.2006 - 17 P 05.2708 -, juris Rn. 3).
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